
Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen
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Ich nutze mein Gebäude neu anders. Was muss ich tun?
Nutzungsänderungen (Gefahrerhöhungen und -verminderungen), die das Versicherungsverhältnis beeinflussen, sind innert Monatsfrist schriftlich dem Fachdienst für Grundstückschätzung zu melden.
