Der Neu-/Umbau ist fertig. Was muss ich tun, um das Gebäude schätzen zu lassen?

Den Neubau oder die bauliche Wertvermehrung (Umbau) müssen Sie nach der Vollendung innert Monatsfrist schriftlich beim zuständigen Grundbuchamt zur Schätzung anmelden. Die Baukostenzusammenstellung ist der Anmeldung beizulegen. Das Grundbuchamt legt den Schätzungstermin fest.