
Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen
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Wie geht's weiter?
Der neue Versicherungsschutz der Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen ausserhalb des Gebäudes beginnt ab 1. Januar 2012. Diese Anlagen können bis dahin freiwillig bei den Privatversicherungen versichert werden. Ab 1. Januar 2012 werden die Anlagen gemäss Angaben des eingereichten Meldetalons in die Gebäudeversicherung integriert und fortan bei künftigen Gebäudeschätzungen automatisch erfasst. Diese Gebäudeteile sind ab 1. Januar 2012 ausschliesslich bei der GVA versichert und werden automatisch aus den Policen der Privatversicherer ausgeschlossen. Somit kann einer Doppelversicherung entgegengewirkt werden. Die Versicherungsdetails der neu aufgenommenen Anlagen können Sie aus dem Versicherungsnachweis 2012 entnehmen.
