Portrait

 

Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen

Die Gebäudeversicherungsanstalt (GVA) versichert aus gesetzlichem Auftrag alle Gebäude im Kanton St.Gallen gegen Feuer- und Elementarschäden. Versicherungsschutz besteht ab Baubeginn mit der Bauzeitversicherung, die automatisch mit der Baubewilligung eröffnet wird. Die Versicherung endet mit dem Abbruch des Gebäudes. Die GVA fördert Massnahmen zur Verhinderung, Verminderung und Bekämpfung der Feuer- und Elementargefahren mit Beiträgen.

 

Kantonales Amt für Feuerschutz St.Gallen

Das kantonale Amt für Feuerschutz (AFS) ist der GVA personell, finanziell und organisatorisch angegliedert. Es erfüllt die gesetzlichen Aufsichts- und Vollzugsaufgaben im baulich-technischen Brandschutz und in der Brandbekämpfung, soweit der Kanton in der Aufgabenteilung mit den Gemeinden zuständig ist. Es prüft sodann die Beitragsgesuche aus dem Feuerschutzfonds der GVA. Die Aktivitäten des AFS werden mit dem Feuerschutzanteil aus den Versicherungsprämien finanziert. Die Rechnungslegung erfolgt in einer gesonderten Betriebsrechnung, worin auch der "Löschfünfer" der Privatversicherungen einbezogen ist.

 

Fachdienst für Grundstückschätzung

Der Fachdienst für Grundstückschätzung (FGS) ist bei der GVA eingegliedert und verantwortlich für ein kantonales Schätzungswesen. Dieses zeichnet sich durch eine einheitliche Erhebung der Versicherungs-, Vermögens- und Einkommenssteuerwerte aus. Laufende Qualitätsprüfung der erhobenen Daten durch eine intensive Schulung der Fachschätzer stellt die gesetzliche Zielerreichung sicher.

 

Risk Management des Kantons St.Gallen

Das Risk Management bewirtschaftet im Auftragsverhältnis sämtliche Risiken der Staatsverwaltung im Zusammenhang mit Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Als interner Risikoträger ist es für die wirtschaftliche und systematische Risikobewältigung zuständig. Indem das Risk Management bei der GVA eingegliedert ist, lassen sich wechselseitig Synergieeffekte in den artverwandten Versicherungsgebieten erzielen.