
Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen
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Blitzschutz
Wie kann ich mich vor Blitzschlag schützen?
Blitzeinschläge können nicht verhindert werden. Blitzschutzanlagen und weitere Massnahmen helfen aber, die Wirkungen eines Blitzeinschlages einzudämmen.
| Sind Blitze gefährlich? (1053 kb, PDF) | 01.01.2006 |
Wie komme ich zu einer Blitzschutzanlage?
Die Installation einer Blitzschutzanlage soll durch eine dazu spezialisierte Spenglerei- oder Elektrounternehmung vorgenommen werden.
Neue und wesentlich veränderte Blitzschutzanlagen werden durch die Regionalaufseher für Blitzschutz des AFS nach Fertigstellungsmeldung überprüft.
Für freiwillig erstellte Blitzschutzanlagen (ohne behördliche Auflage) leistet die GVA aus dem Feuerschutzfonds einen Beitrag von 30% an die Erstellungskosten. Bitte beachten Sie, dass das Beitragsgesuch zusammen mit der Offertbeilage vor Baubeginn eingereicht werden muss.
Hinweis: Bei Neubauten soll die Erdung bereits ins Fundament eingelegt werden. Damit können später Kosten für den Einbau von Erdungsanschlüssen oder das Eingraben von Erdungsleitungen gespart werden.
Muss eine Blitzschutzanlage gewartet werden?
Ihre Blitzschutzanlage wird als Dienstleistung von GVA alle 10 Jahre für Sie kostenlos durch den örtlichen Blitzschutzkontrolleur auf Vollständigkeit und Leitfähigkeit geprüft.
