
Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Beratung, Abnahmen und Kontrollen
Beratung
Das Amt für Feuerschutz wählt Regionalaufseher für Blitzschutz. Diese sind zuständig für die Abnahme von neu erstellten oder erweiterten Blitzschutzanlagen in iherer Region. Zusätzlich stehen sie den Installationsfirmen von Blitzschutzanlagen beratend zur Seite.
Abnahme neuer / geänderter Blitzschutzanlagen
Blitschutzanlagen sind bei der Erstellung auf die korrekte Ausführung zu überprüfen.
Die sichtbaren Teile mit Einschluss der Erdungen sind vor dem Eindecken, Fundamenterder vor dem Einbetonieren durch den Regionalaufseher für Blitzschutz zu kontrollieren. Soweit erforderlich sind die Erdungswiderstände zu messen. Anlässlich der Schlussabnahme erfolgen durch den Regionalaufseher für Blitzschutz Stichproben.
Die Eigentümerschaft erhält nach Vorliegen der Anlagendokumentation einen Bericht über den Zustand der Blitzschutzanlage.
Kontrolle nach Blitzschlag
Die Eigentümerschaft erstattet bei einem Blitzschlag Meldung an das Amt für Feuerschutz und meldet einen entstandenen Gebäudeschaden. Nach einem Blitzschlag ist die Blitzschutzanlage durch den Regionalaufseher für Blitzschutz zu kontrollieren.
Periodische Kontrolle
Blitzschutzanlagen werden periodisch, d.h. in der Regel alle 10 Jahre - bei Blitzschutzanlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen oder bei besonderen Bedingungen (Umwelteinflüssen/Korrosionsgefahr) alle 3 Jahre - durch den Gemeindekontrolleur kontrolliert. Die Kosten der Kontrolle trägt das Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen.
Das Amt für Feuerschutz ordnet die Prüfung an. Gebäudeeigentümer brauchen sich nicht um die Einhaltung dieser 10-Jahres-Frist zu kümmern.
Die Eigentümerschaft erhält einen Kontrollbericht über den Zustand der Blitzschutzanlage.
Kosten der Abnahme / Kontrollen durch die Blitzschutzkontrolleure
Es werden durch das Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen keine Kosten erhoben für die
- Abnahme neu erstellter oder geänderter Blitzschutzanlagen
- periodische Kontrolle
- ausserordentliche Kontrolle und Kontrolle nach Blitzschlag
Es werden durch das Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen Kosten erhoben für die
- Nachprüfungen (auf Kosten des Anlageerstellers)
