
Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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Ausführung der Blitzschutzanlage
Wie ist eine Blitzschutzanlage auszuführen und zu warten?
Blitzschutzanlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie jederzeit wirksam sind.
Werden Bauten und Anlagen, die mit Blitzschutzanlagen versehen sind, geändert oder erweitert, sind die Blitzschutzanlagen den neuen Verhältnissen anzupassen.
| Merkblatt Amt für Feuerschutz | ||||
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| Merkblat Blitzschutzsysteme (239 kb, PDF) | 13.01.2011 | |||
Aufgaben Anlagenersteller
Aufgrund seiner Ausbildung ist jeder diplomierte Spenglermeister in der Lage, eine vorschriftskonforme Blitzschutzanlage zu erstellen.
Der Ersteller dokumentiert Planung und Ausführung und meldet die zur Abnahme bereite Anlage dem zuständigen Regionalaufseher für Blitzschutz.
Der Spenglermeister erstellt eine Anlagendokumentation.
Die Anlagendokumentation ist bei jeder Änderung oder Erweiterung der Blitzschutzanlage nachzuführen.
Aufgaben Eigentümerschaft
Die Eigentümerschaft ist dafür verantwortlich, dass die Blitzschutzanlage bestimmungsgemäss in Stand gehalten wird (Wartung) und jederzeit betriebsbereit ist.
