
Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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Verfahrensabläufe - Beteiligte
Das zuständige Feuerschutzamt prüft im Baubewilligungsverfahren, ob ein Gebäude der Blitzschutzpflicht unterstellt ist.
Der Anlagenersteller - ein Spenglermeister - plant die Blitzschutzanlage zusammen mit dem zuständigen Regionalaufseher. Er führt die Arbeiten aufgrund der gültigen technischen Ausführungsvorschriften aus.
Der Anlagenersteller bietet den Regionalaufseher für Blitzschutz während der Bauzeit zu den vorgeschriebenen Kontrollen der Erdungsanlage auf. Der Anlagenersteller erstellt eine Anlagendokumentation und führt diese bei Änderungen und Erweiterungen der Blitzschutzanlage nach. Nach Fertigstellung der Anlage wird diese in Anwesenheit des Erstellers, durch den Regionalaufseher für Blitzschutz abgenommen. Die Anlagendokumentation ist durch den Ersteller zur Abnahme mitzubringen
Die Eigentümerschaft ist dafür verantwortlich, dass die Blitzschutzanlage in Stand gehalten / gewartet wird und jederzeit betriebsbereit ist.
Die Gemeindekontrolleure führen bei allen Blitzschutzanlagen - in der Regel alle 10 Jahre - eine periodische Blitzschutzkontrolle durch.
Die Eigentümerschaft hat dem kantonalen Amt für Feuerschutz jeden Blitzschlag zu melden, der das Bauwerk oder die Einrichtung getroffen hat. Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn der Blitzschlag keinen Schaden angerichtet hat.
Für freiwillig erstellte Blitzschutzanlagen gilt das gleiche Verfahren wie für vorgeschriebene Blitzschutzanlagen
