Brandschutz

 

Brandschutz ist eine hoheitliche Aufgabe, welche in kantonaler Kompetenz geregelt ist. Seit Jahrzehnten ist das AFS für den Vollzug verantwortlich. Dank der Betriebsgemeinschaft Gebäudeversicherung und Amt für Feuerschutz entstehen zweckmässige Synergien, die sich für alle Betroffenen vorteilhaft auswirken.

     

Vorbeugender Brandschutz

(Baulicher und technischer Brandschutz)

 

Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle baulichen Belange mit folgenden Zielen:

  • Eintretenswahrscheinlichkeit eines Brandes auf ein Minimum beschränken
  • Brandausbreitung verhindern oder zumindest verzögern
  • Verhindern, dass ein Gebäude oder zumindest Teile davon einstürzen
  • Flucht- und Löschangriffswege bleiben sicher begehbar

     

Organisatorischer Brandschutz

(Eigenverantwortung)

 

Dazu gehören alle organisatorischen Massnahmen, die primär das Benutzerverhalten betreffen, insbesondere aber:

  • Einwandfreie Ordnung im ganzen Gebäude
  • Entsorgen von nicht mehr benötigtem, brennbarem Material
  • Freihalten von Fluchtwegen (Treppenhäuser, Korridore usw.)
  • Unverzügliches Beheben von Mängeln
  • Durchführen regelmässiger Betriebskontrollen

     

Abwehrender Brandschutz

(Feuerwehr, Wasserversorgung)

 

Darunter fallen alle Massnahmen mit bekämpfendem Charakter:

  • Feuerwehr
  • Löschanlagen im technischen Brandschutz
  • Löschwasserversorgung