Technischer Brandschutz

Technischer Brandschutz heisst

  • Feuer erkennen
  • Feuer niederhalten und bekämpfen

Bei besonderen Gefahren helfen technische Einrichtungen, Brände zu verhindern oder zu begrenzen.

 

Solche Einrichtungen sind insbesondere:

  • Löscheinrichtungen wie Wasserlöschposten, Handfeuerlöscher, Gaslöschanlagen, spezielle Kühl- und Löschanlagen
  • Brand- und Gasmeldeanlagen
  • Sprinkleranlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Blitzschutzanlagen
  • Sicherheitsbeleuchtungen und Sicherheitsstromversorgungen
  • Feuerwehraufzüge
  • Explosionsschutzvorkehrungen

Zusatzinformationen

Bauten, Anlagen oder einzelne Brandabschnitte darin sind je nach Anzahl Personen und Etagen, Bauart, Lage, Ausdehnung und Nutzung zusätzlich zu den Anforderungen des baulichen Brandschutzes mit einer Brandmelde- oder Sprinkleranlage auszurüsten. In speziellen Fällen muss es eine Gaslöschanlage sein.

 

Es gelten die Schweizerischen Brandschutzrichtlinien für Brandmelde- oder Sprinkleranlagen der VKFAufklapp-PfeilVKFVKF ist die Abkürzung für Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen.. Diese Richtlinien legen die Schutzziele und die darauf gerichteten allgemeinen Anforderungen fest.

 

Brandmelde- oder Sprinkleranlagen werden bei Erstellung, Erweiterung oder bei Änderung einer Abnahmekontrolle unterzogen. Ist die Anlage bereit zur Abnahme, erstattet der Erbauer Meldung an das AFS.

 

Der Anlageeigentümer ist selber dafür verantwortlich, dass seine Schutzanlage (Brandmelde- und Sprinkleranlagen) entsprechend der Bestimmungen instand gehalten wird und jederzeit betriebsbereit ist. Er ist verpflichtet, mit der Lieferfirma einen Wartungsvertrag abzuschliessen.