Gemeinde

Die Gemeinden wählen einen Feuerschutzbeamten. Dieser ist zuständig für den baulich-technischen Brandschutz im Wohnungsbau, in Gewerbebetrieben und in landwirtschaftlichen Bauten.

 

Der Feuerschutzbeamte verfügt die brandschutztechnischen Auflagen zusammen mit dem Bewilligungsverfahren. Er überprüft den Rohbau und erstellt nach der Abnahmekontrolle die brandschutztechnische Betriebsbewilligung.

 

In der nachfolgenden Liste sind die Feuerschutzbeamten pro Gemeinde aufgeführt.