Kaminfegewesen

 

Das Kaminfegewesen ist dem Gesetz über den Feuerschutz unterstellt.

 

Grundsatz

Wärmetechnische Anlagen werden auf Kosten des Besitzers vom amtlichen Kaminfeger oder durch dessen Angestellte periodisch kontrolliert und, soweit nötig, gereinigt.

 

Welcher Kaminfeger ist in Ihrer Gemeinde zuständig?

Die politischen Gemeinden wählen für ihr Gemeindegebiet einen oder mehrere Kaminfeger für fest zugeteilte Kreise.

Als Kaminfeger ist wählbar, wer das eidg. Diplom oder den Fachausweis gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung oder einen gleichwertigen ausländischen Ausweis besitzt.

 

Anhand der Kaminfegerkreiseinteilung sehen Sie, welcher Kaminfegermeister in Ihrer Gemeinde zuständig ist. Aus der Kaminfegerliste sind die Adressdaten Ihres Kaminfegers zu entnehmen.

 

Welches sind die Aufgaben des Kaminfegers?

Der Kaminfeger hat mit seiner Arbeitsausführung folgende Aufgaben/Pflichten auszuführen:

  • Kontrolle und, soweit nötig, Reinigung der wärmetechnischen Anlagen
  • Kontrolle über die Einhaltung von Feuerschutzvorschriften im Zusammenhang mit dem Betrieb der wärmetechnischen Anlagen (schwarze Feuerschau). Soweit darausfolgende Mängelbehebungen nötig sind, hat er diese dem Gebäudeeigentümer und dem Feuerschutzbeamten (zu Handen der Feuerschutzkommission) mündlich und schriftlich zu melden.
  • Führung einer Reinigungsfristenkontrolle von allen wärmetechnischen Anlagen in seinem Kaminfegekreis

 

 

Wie häuffig muss kontrolliert werden?

Die Kontroll- und Reinigungsfristen sind abhängig von der Feuerungsart und vom Verschmutzungszustand der wärmetechnischen Anlage. Im Merkblatt Kontroll- und Reinigungsfristen sind die Fristen detailliert aufgeführt.

 

Kaminfegetarife

Kaminfegerarbeiten werden nach dem durch die Gemeinden erlassenen Tarif verechnet, welcher sich auf den von der Regierung des Kantons St. Gallen erlassenen Höchsttarif abstützt. Der Tarif ist dem Merkblatt Kaminfegetarif zu entnehmen.